1 BayBhV - Hinweise zum Gebührenrecht) der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über den Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV) vom 26. Funktionelle Entspannung nach M. Fuchs, 3. 1 der BBhV) Zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel. Vorteile für Beamtinnen und Beamte sowie den Öffentlichen Dienst, Vergleichen - Auswählen - Beste Konditionen sichern, Beihilfeverordnung Bayern: § 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur, Beihilfeverordnung Bayern: § 2 Beihilfeberechtigte Personen, Beihilfeverordnung Bayern: § 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige, Beihilfeverordnung Bayern: § 4 Beihilfen nach dem Tod des Beihilfeberechtigten, Beihilfeverordnung Bayern: § 5 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen, Beihilfeverordnung Bayern: § 6 Zusammentreffen des Beihilfeanspruchs mit anderen Ansprüchen, Beihilfeverordnung Bayern: § 7 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen, Beihilfeverordnung Bayern: § 8 Ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische Leistungen und Heilpraktikerleistungen, Beihilfeverordnung Bayern: § 9 Allgemeine Abrechnungsgrundlagen für psychotherapeutische Leistungen, Beihilfeverordnung Bayern: § 10 Psychosomatische Grundversorgung, Beihilfeverordnung Bayern: § 11 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie, Beihilfeverordnung Bayern: § 12 Verhaltenstherapie, Beihilfeverordnung Bayern: § 13 Nicht beihilfefähige psychotherapeutische Behandlungsverfahren, Beihilfeverordnung Bayern: § 14 Auslagen, Material- und Laborkosten bei zahnärztlichen Leistungen, Beihilfeverordnung Bayern: § 15 Kieferorthopädische Leistungen, Beihilfeverordnung Bayern: § 16 Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen, Beihilfeverordnung Bayern: § 17 Implantologische Leistungen, Beihilfeverordnung Bayern: § 18 Arznei- und Verbandmittel, Beihilfeverordnung Bayern: § 19 Heilbehandlungen, Beihilfeverordnung Bayern: § 19a Gebärdendolmetscherinnen bzw. FFH-Richtlinie, Bundesartenschutzverordnung, Ramsar-Konvention), Wiesenbrütergebiete im Sinn des Art. Nr. Beihilfeverordnung des Landes Bayern: Anlage 3 Vorteile für Beamte und den Öffentlichen Dienst: Auch mit Angeboten von Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst (Geldanlage, Kredite, Baufinanzierung, Sparen, Vorsorgen, Versichern): Vergleichen - Auswählen - Beste Konditionen sichern Zur Übersicht der Beihilfeverordnung des Landes Bayern: Bemessung nach Dauer und Schwere des Eingriffs. (2) Die Ökokontomaßnahme muss eine Aufwertung von mindestens 15 000 Wertpunkten erbringen oder die Ökokontofläche mindestens 2 000 m. (2) Im Ökoflächenkataster – Teil Ökokonto – werden folgende Angaben eingetragen: bei Flächen ohne Aufwertung: Datum der Einstellung, Name und Anschrift des Maßnahmenträgers, flächenscharfe Abgrenzung, Gemarkung, Flurstücknummer, Naturraum, Beschreibung des Ausgangszustands und Verfügbarkeit. S. 291, StAnz. Umfang und Auswahl von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. 1 und § 24 Abs. 1 und § 24 Abs. Familientherapie, 2. Eine differenzierte, auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmte Lösung ist deshalb unumgänglich. Aufwendungen sind nur beihilfefähig bei ausgeprägten cerebralen Bewegungsstörungen (Spastik) oder schwerer geistiger Behinderung, sofern die ärztlich verordnete und indizierte Behandlung von Angehörigen der Gesundheits- oder Medizinalfachberufe (z.B. 6100 und 6140 GOZ nicht beihilfefähig ist, ist in der Folge der ebenfalls analoge Ansatz der Nr. Der Anlage (Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Beihilfeverordnung – VV-BayBhV) Anhang 1 Nr. 2 BNatSchG anzuerkennen, soweit sie die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen. geologisch sehr bedeutsame Landschaftsteile und -bestandteile (z B geologisch interessante Aufschlüsse, Findlinge, Binnendünen, Geotope), hoher Anteil kulturhistorischer bedeutsamer Landschaftselemente bzw. Zur Übersicht der Beihilfeverordnung des Landes Bayern: Anlage 3 (zu § 23 Abs. 1), Geeignete Kompensationsmaßnahmen für die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft und das Landschaftsbild, Entsiegelung oder Teilentsiegelung von Flächen, soweit keine andere, gesetzliche Verpflichtung besteht, mit anschließender Biotopentwicklung oder Biotoppflege, Verminderung der Bewirtschaftungsintensität durch Extensivierung, Maßnahmen zum Erosionsschutz durch Anlage naturnaher Strukturen, Maßnahmen zur Optimierung des Nähr- und Schadstoffrückhaltevermögens und des Retentionsvermögens für Niederschläge, Wiedervernässung von ehemals nassen und feuchten Standorten, Renaturierung von Gewässern durch Rückbau von Wehren, Sohlschwellen, Uferverbauungen, Sohlanhebungen, Aufweitung des, Wiederherstellung der Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft, Verminderung des Eintrags von Schadstoffen und der Eutrophierung von Oberflächengewässern durch die Anlage von Gewässerrandstreifen in ausreichender Breite, Wiederherstellung eines natürlichen Abflussgeschehens, Verminderung des Oberflächenabflusses durch Entsiegelung und standortheimischer und naturnaher Bepflanzung/Rückhalt in der Fläche, Wiedervernässung von entwässerten ehemaligen Feuchtgebieten und Mooren, Schaffung klimarelevanter Strukturen (Gehölze, Gewässer, Grünland), Pflanzungen zur örtlichen Klimaverbesserung zur Schaffung von Frischluftschneisen, Entsiegelung von Flächen mit anschließender Biotopentwicklung oder Biotoppflege, Wiederherstellung naturraumtypischer Landschaftsbildelemente, Anlage landschaftstypischer Kulturlandschaftselemente, Einbindung von Bauwerken in die Landschaft durch Eingrünung mit standortheimischen Gehölzen, Wiederherstellung von Blick-/Wegebeziehungen, Rückbaumaßnahmen, soweit keine andere gesetzliche Verpflichtung besteht, Bemessung der Ersatzzahlungen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds. Musiktherapie,9. Fokussierte Extracorporale Stoßwellentherapie (f-ESWT). 32), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 27. Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen. 3 der o.g. Berufsbild entsprechen: Beihilfefähigkeit wissenschaftlich nicht allgemein anerkannter Methoden. Zeitraum der Maßnahmen zur Herstellung und Erreichung des Entwicklungsziels (Herstellungs- und Entwicklungspflege); soweit erforderlich Zeitraum zur Aufrechterhaltung des Entwicklungsziels (Unterhaltungspflege). Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen von Eingriffen. (4) Solange eine Ökokontofläche noch nicht abgebucht worden ist, kann sie jederzeit aus dem Ökoflächenkataster – Teil Ökokonto – herausgenommen und ihr Ausgangszustand wiederhergestellt werden. aufwändigen Maßnahmen ist eine beihilferechtliche Anerkennung nach den Vorgaben des § 16 BayBhV möglich. 1 Satz 1 WHG und Überschwemmungsgebieten nach § 76 Abs. Nr. SpineMED, DRX 9000, Accu-SPINA), Computergesteuertes Gesichtsfeldtraining zur Behandlung nach einer neurologisch bedingten Erkrankung oder Schädigung, DermoDyne-Therapie (DermoDyneLichtimpfung), Elektro-Neural-Behandlungen nach Dr. Croon, Epidurale Wirbelsäulenkathetertechnik (z.B. 5 Satz 3 und § 45 Abs. Fitness- und Kräftigungsmethoden, die nicht den Anforderungen des ärztlich geleiteten medizinischen Aufbautrainings entsprechen, sind nicht beihilfefähig, auch wenn sie an identischen Trainingsgeräten mit gesundheitsfördernder Zielsetzung durchgeführt werden.4. März 2022 in Kraft. Landschaften mit geringer Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung: intensive, großflächige Landnutzung dominiert, naturraumtypische Eigenart weitgehend überformt und zerstört, naturbezogene Erholung nur eingeschränkt oder kaum gegeben, Vorbelastungen in Form von visuellen Beeinträchtigungen bezogen auf das Landschaftsbild durch störende technische und bauliche Strukturen, Lärm etc. 1) Beihilfefähige Höchstbeträge für ärztlich und zahnärztlich verordnete Heilbehandlungen Definition Richtwert: Richtwert im Sinne des Leistungsverzeichnisses ist die Zeitangabe zur regelmäßigen Dauer der jeweiligen Therapiemaßnahme (Regelbehandlungszeit). (2) § 9 Abs. S. 291, StAnz. Der Anlage (Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Beihilfeverordnung - VV-BayBhV) Anhang 1 Nr. Anhang. artenschutzrechtlichen Maßnahmen nach § 44 Abs. 3 Satz 1 Nrn. Anlage 3 Beihilfefähige Höchstbeträge für ärztlich und zahnärztlich verordnete Heilbehandlungen Anlage 4 Beihilfefähige ärztlich verordnete Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke Anlage 3 (zu § 23 Abs. eine Aufwertung für Naturhaushalt und Landschaftsbild bewirken. Die Gutachterperson wird von der Festsetzungsstelle bestimmt. S. 15) BayRS 2030-2-27-F (§§ 1–51), Abschnitt II Personenkreis, Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen, Konkurrenzregelungen (§§ 2–6), Abschnitt III Grundsatz der Beihilfefähigkeit (§ 7), Abschnitt IV Beihilfefähige Aufwendungen in Krankheitsfällen (§§ 8–28), Abschnitt V Rehabilitationsleistungen (§§ 29–30), Abschnitt VI Aufwendungen in Pflegefällen (§§ 31–40), Abschnitt VII Aufwendungen in sonstigen Fällen (§§ 41–45), Abschnitt VIII Leistungsumfang, Verfahren (§§ 46–48), Abschnitt IX Schlussbestimmungen (§§ 49–51), Anlage 1 Beihilfefähige Höchstbeträge bei von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern erbrachten Leistungen, Anlage 2 Beihilfefähigkeit wissenschaftlich nicht allgemein anerkannter Methoden, Anlage 3 Beihilfefähige Höchstbeträge für ärztlich und zahnärztlich verordnete Heilbehandlungen, Anlage 4 Beihilfefähige ärztlich verordnete Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke, Anlage 5 Klinische Zentren mit umfassenden Versorgungskonzepten zur Erkennung und Therapie von erblich bedingten Krebserkrankungen, Anlage 6 Sonderregelungen für Bedienstete mit dienstlichem Wohnsitz im Ausland. Verzicht auf die Nutzung von Altbaumgruppen zur Anreicherung wertvoller Waldreifestadien, Gewässerrenaturierung im Wald), Entwicklung seltener/gefährdeter Waldgesellschaften, z.B. 4120 und 4110 GOZ analog jeweils als gesonderte Gebühr für das Einbringen und Entfernen der Membran berechnet werden. in Wasserschutzgebieten nach § 51 Abs. S. 15, BayRS 2030-2-27-F), die zuletzt durch Verordnung vom 12. Heileurhythmie, 10. nach Garthe, Blut-Kristall-Analyse unter Einsatz der Präparate Autohaemin, Antihaemin und Anhaemin) und sonstige Verfahren, bei denen aus körpereigenen Substanzen des Patienten individuelle Präparate gefertigt werden (z.B. Sollte Ihr Betrieb der Land- und Forstwirtschaft mehr Flurstücke umfassen und / oder erstrecken sich diese auf mehrere hebeberechtigte Gemeinden, füllen Sie bitte zusätzliche Anlagen Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt 3) aus. Gebärdendolmetscher, Bayerische Beihilfevorschriften: § 20 Komplexleistungen, Bayerische Beihilfevorschriften: § 21 Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für Körperersatzstücke, Bayerische Beihilfevorschriften: § 22 Aufwendungen für Sehhilfen, Bayerische Beihilfevorschriften: § 23 Aufwendungen für Blindenhilfsmittel sowie die erforderliche Unterweisung im Gebrauch (Mobilitätstraining), Bayerische Beihilfevorschriften: § 24 Häusliche Krankenpflege, Bayerische Beihilfevorschriften: § 25 Familien- und Haushaltshilfe, Bayerische Beihilfevorschriften: § 26 Fahrtkosten, Bayerische Beihilfevorschriften: § 27 Auswärtige ambulante Behandlungen, Bayerische Beihilfevorschriften: § 28 Krankenhausleistungen, Bayerische Beihilfevorschriften: § 29 Beihilfe bei Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen, Bayerische Beihilfevorschriften: § 30 Beihilfe bei Kuren, Bayerische Beihilfevorschriften: § 31 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit, Bayerische Beihilfevorschriften: § 32 Häusliche und teilstationäre Pflege, Bayerische Beihilfevorschriften: § 33 Verhinderungspflege, Bayerische Beihilfevorschriften: § 34 Kurzzeitpflege, Bayerische Beihilfevorschriften: § 35 Aufwendungen für Pflegehilfsmittel sowie für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds, Bayerische Beihilfevorschriften: § 36 Stationäre Pflege, Bayerische Beihilfevorschriften: § 37 Vollstationäre Einrichtung der Behindertenhilfe, Bayerische Beihilfevorschriften: § 38 Zusätzliche Betreuungsleistungen, Bayerische Beihilfevorschriften: § 39 Beihilfefähige Aufwendungen in Hospizen, Bayerische Beihilfevorschriften: § 40 Festsetzungsverfahren bei pflegebedingten Aufwendungen, Bayerische Beihilfevorschriften: § 41 Beihilfefähige Aufwendungen bei Vorsorgemaßnahmen, Bayerische Beihilfevorschriften: § 42 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt, Bayerische Beihilfevorschriften: § 43 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Kontrazeption, Bayerische Beihilfevorschriften: § 44 Sonstige Aufwendungen, Bayerische Beihilfevorschriften: § 45 Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen, Bayerische Beihilfevorschriften: § 46 Bemessung der Beihilfen, Bayerische Beihilfevorschriften: § 47 Begrenzung der Beihilfen, Bayerische Beihilfevorschriften: § 48 Verfahren, Bayerische Beihilfevorschriften: § 49 Durchführungsbestimmungen, Ausnahmen, Bayerische Beihilfevorschriften: § 50 Inkrafttreten, Bayerische Beihilfevorschriften: § 51 Übergangsvorschriften. Kosten des Flächenerwerbs entsprechend den Bodenrichtwerten gemäß den Ermittlungen des Gutachterausschusses nach dem Baugesetzbuch zuzüglich Nebenkosten. 23 BayNatSchG, Biotoptypen im Sinn der Kartieranleitung der Biotopkartierung Bayern, land-, teich- oder forstwirtschaftlich extensiv genutzte Flächen mit sehr hohem Biotopwert, Habitate für Rote-Liste-Arten (Tierarten) mit deren spezifischen Ansprüchen, Habitate gegebenenfalls sonstiger lokal seltener Tierarten, -exemplare, -populationen und -bestände, Lebensräume, Rastbereiche, Überwinterungsbereiche oder Nahrungshabitate der in den einschlägigen Artenschutzabkommen und -übereinkommen aufgeführten Arten (z.B. 2.5 bis 2.5.6 ersetzt: Für das Einbringen und Entfernen der Membran im Rahmen der gesteuerten Geweberegenerationsbehandlung (Guided Tissue Regeneration, GTR) kann Nr. traditionelle Landnutzungs- oder Siedlungsformen, Alleen und landschaftsprägende Einzelbäume), Landschaftsräume mit Raumkomponenten, die besondere Sichtbeziehungen ermöglichen, Landschaftsräume weitgehend frei von visuell störenden Objekten, wie technischen Großtrukturen, Landschaftsräume, die eine ihrem jeweiligen Charakter angepasste naturbezogene Erholung sehr gut ermöglichen. Alternativ können Sie sich das Dokument auch einzeln freischalten, indem Sie sich bei beck-treffer anmelden. Logotherapie, 8. August 2013 (GVBl. 6030 bis 6080 GOZ umfassen alle im Behandlungsplan festgelegten Maßnahmen innerhalb eines Zeitraumes von bis zu vier Jahren. Konzentrative Bewegungstherapie,7. Die Nummern 846 analog, 558 analog und 506 des Gebührenverzeichnisses der GOÄ sind pro Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfähig.Werden die Leistungen von zugelassenenen Leistungserbringern für Heilmittel erbracht, richtet sich die Angemessenheit der Aufwendungen nach Nummer 15 der Anlage 4 zu § 23 Abs. 1 Satz 3), Wesentliche wertbestimmende Merkmale und Ausprägungen des Schutzguts Landschaftsbild. Bei umfangreichen bzw. Eine Bescheinigung der Therapieeinrichtung oder der bei dieser beschäftigten Ärztinnen oder Ärzten reicht nicht aus. unbereinigte Gebiete mit Realteilung, extensive kleinteilige Nutzung dominiert), kulturhistorisch bedeutsame Landschaften, Landschaftsteile und -bestandteile (z.B. Gegensensibilisierung nach Theurer, Clustermedizin), Photodynamische Lasertherapie in der Parodontologie, Reinigungsprogramm mit Megavitaminen und Ausschwitzen, Transorbitale Wechselstromstimulation bei Optikusatrophie. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat. 24 des Gesetzes vom 6. ), Anlage von Ufergehölzstreifen mit Pufferzonen (Saum extensiv genutzten Grünlands), Neuanlage und Entwicklung von gebietsheimischen Laubgebüschen, Feldgehölzen, strukturreichen, standortheimischen Wäldern, Waldaußenrändern oder (Baum-)Hecken auf unterschiedlichen Standorten (feucht bis trocken), Anlage von Alleen oder Einzelbäumen mit gebietsheimischen Gehölzen, Anlage und Entwicklung von Streuobstwiesen mit naturschutzfachlichen Bewirtschaftungsauflagen, Anlage, Entwicklung, Wiederherstellung von historischen Waldnutzungsformen, die für den Arten- oder Biotopschutz bedeutsam sind (z.B. Auf Grund des Art. 1 und 2), Wesentliche wertbestimmende Merkmale und Ausprägungen des Schutzguts Arten und Lebensräume, seltene und repräsentative naturnahe, extensiv oder ungenutzte Ökosysteme mit in der Regel extremen Standorteigenschaften und einem hohen Anteil standortspezifischer Arten, die in der Regel nicht wiederherstellbar sind, Biotope gemäß § 30 BNatSchG und Art. Vorhaben im Sinn von § 18 Abs. Thymustherapie und Behandlung mit Thymuspräparaten. 2197 GOZ zur Abgeltung der adhäsiven Befestigung von Klebebrackets ebenfalls nicht beihilfefähig (BVerwG, Urteile vom 26. Wenn in diesem Zusammenhang bereits der analoge Ansatz der Nrn. Mit (X*) gekennzeichnete Maßnahmen können auch auf wechselnden Flächen durchgeführt werden. Ein genereller Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Doppelbehandlungen ist der Niedersächsischen Beihilfeverordnung nicht zu entnehmen. Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensräume (Arten und Lebensräume), sowie dem Wirkungsgefüge zwischen ihnen und. 4 Buchst. nach Tomatis, Hörtraining nach Dr. Volf, Audiovokale Integration und Therapie, Psychophonie-Verfahren zur Behandlung einer Migräne), Autohomologe Immuntherapien (z.B. Logotherapie,8. Nr. Diese Bekanntmachung tritt am 1. 1, § 22 Abs. August 2013 (GVBl. Zur Übersicht der Beihilfeverordnung des Landes Bayern: Anlage 3 (zu § 23 Abs. Transaktionsanalyse. Die Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV) vom . Nicht flächenbezogen bewertbare Merkmale und Ausprägungen sind verbal argumentativ nach Anlage 2.1 Spalte 3 zu bewerten. (1) Als Ökokontomaßnahmen kommen insbesondere dauerhafte Maßnahmen gemäß Anlage 4.1 Spalte 6 und Anlage 4.2 Spalte 5 in Betracht. Aufwendungen für alternative Schwermetallausleitungen gehören nicht zur Behandlung von Schwermetallvergiftungen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Anforderungen an die Herkunft des Saat- und Pflanzguts um so höher sind, je höher die naturschutzfachliche Bedeutung des von einer Maßnahme betroffenen Landschaftsausschnitts ist. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 7. Die Aufwendungen der ESWT in sonstigen Anwendungsbereichen werden vom Teilausschluss nicht erfasst.
Ritalin Sozialverhalten, Articles B